Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.

Die Stimmrechtsmitteilung können Sie seit Juli 2020 nur noch elektronisch über das MVP-Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vornehmen. Nachdem Sie sich bei dem MVP-Portal registriert haben, geben Sie Ihre Aktionärs- und Stimmrechtsdaten ein. Dann erhalten Sie aus dem MVP-Portal ein PDF sowie eine .xml-Datei. Bitte schicken Sie diese beiden Dokumente per E-Mail an votingrights@renk.com. Nach Prüfung der Dateien veröffentlicht die RENK Group AG diese Meldung.

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Ingo Schachel, Head of Investor Relations